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Finanzierung & Entlastung

Finanzierung & Entlastungs­möglichkeiten bei der 24-Stunden-Betreuung

Viele Familien wissen nicht, dass die Kosten einer häuslichen Betreuung durch verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung und steuerliche Vorteile teilweise ausgeglichen werden können. Je nach Pflegegrad und persönlicher Situation stehen unterschiedliche Entlastungsmöglichkeiten zur Verfügung.

PflegegeldVerhinderungspflegeEntlastungsbetragSteuervorteile

Pflegegeld

Pflegebedürftige Personen mit einem anerkannten Pflegegrad erhalten monatliches Pflegegeld, wenn die Versorgung zu Hause sichergestellt wird.

Das Pflegegeld kann frei verwendet werden und trägt häufig zur Finanzierung einer Betreuungskraft bei.

PflegegradPflegegeld pro Monat
Pflegegrad 2347 €
Pflegegrad 3599 €
Pflegegrad 4800 €
Pflegegrad 5990 €

Verhinderungs- & Entlastungsleistungen

Zusätzlich zum Pflegegeld können weitere Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung stehen. Dazu gehören unter anderem:

  • Verhinderungspflege
  • Entlastungsbetrag
  • Zuschüsse für Pflegehilfsmittel
  • Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Welche Leistungen genutzt werden können, hängt von der individuellen Pflegesituation ab.

Steuerliche Vorteile nutzen

Die Kosten für eine legal organisierte Betreuung im eigenen Zuhause können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden. Je nach persönlicher Situation können Aufwendungen beispielsweise als:

  • haushaltsnahe Dienstleistungen,
  • haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse oder
  • außergewöhnliche Belastungen

geltend gemacht werden.

Wir empfehlen hierzu die Beratung durch einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.

Fazit: Betreuung zu Hause – oft günstiger als gedacht

Durch die Kombination aus Pflegegeld, möglichen Zuschüssen und steuerlichen Vorteilen reduzieren sich die tatsächlichen Kosten einer Betreuung häufig deutlich.

Viele Familien stellen fest, dass eine Betreuung im eigenen Zuhause wirtschaftlich attraktiver sein kann als zunächst angenommen.

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Wir beraten Sie gerne unverbindlich zu:

  • Pflegegrad und Leistungsansprüchen
  • Finanzierungsmöglichkeiten
  • Betreuung durch qualifizierte Betreuungskräfte aus dem Ausland
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Rechtlicher Hinweis

Die dargestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung durch Pflegekassen, Behörden oder Steuerberater. Leistungsansprüche und Fördermöglichkeiten können sich ändern und hängen von den persönlichen Voraussetzungen ab.